Kundengruppe: Gast

Batterieverordnung

 
Information gemäß § 6 Batterieverordnung vom 27.03.1998

Starterbatterien können dem Verkäufer an seine Verkaufsstelle
(auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht in Versand)
unentgeltlich zurück gegeben werden. Die Rückgabe bei einer kommunalen Sammelstelle kann unter Umständen kostenpflichtig sein, bitte informieren Sie sich bei der Sammelstelle in Ihrer Nähe. Endverbraucher haben beim Kauf einer neuen Starterbatterie ohne Rückgabe einer alten Batterie ein Pfand von 7,50 Euro zu hinterlegen, welches bei der Rückgabe einer gebrauchten Starterbatterie erstattet wird.

Hinweis gemäß § 12 Batterieverordnung vom 27.03.1998

Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden. Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet. Bei Hyosung Ersatzteile erworbene Batterien können Sie nach Gebrauch uns oder an einer kommunalen Sammelstelle (z.b. Wertstoff- und Recyclinghöfe) beziehungsweise dem Handel vor Ort zurückgeben. Die zurückzugegebenden Batterien, welche Schadstoffe enthalten, sind mit einem Zeichen bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und einem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Das chemische Symbol
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber

ist dabei unter dem Zeichen der durchgestrichen Mülltonne abgebildet. Ihre Altbatterie ist ein wertvoller Rohstoff und soll dem Recyclingkreislauf zugeführt werden. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
Zurück